Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GAP-Fördergesetz NRW
GAPFG NRW§ 14 Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem
Stand: 26.08.2026
Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem umfasst:
1. ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen,
2. ein geodatenbasiertes Antragssystem und gegebenenfalls ein tierbezogenes Antragssystem,
3. spätestens ab dem 1. Januar 2024 ein Flächenmonitoringsystem,
4. ein System zur Identifizierung von begünstigten Personen und
5. ein Kontroll- und Sanktionssystem.