Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GAP-Fördergesetz NRW

GAPFG NRW

§ 14 Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem umfasst:

1. ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen,

2. ein geodatenbasiertes Antragssystem und gegebenenfalls ein tierbezogenes Antragssystem,

3. spätestens ab dem 1. Januar 2024 ein Flächenmonitoringsystem,

4. ein System zur Identifizierung von begünstigten Personen und

5. ein Kontroll- und Sanktionssystem.

§ 13 § 15